Praktikumsjahr rechtliche Hinweise für Unternehmen

Rechtlicher Status

Regelung Rechtsgrundlage

Die vermittelten Praktika durch die Praktikumsjahr GbR sind freiwillige Orientierungspraktika und dienen als Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums und unterliegen folgenden Regelungen:

alle folgenden Artikel.

Praktikanten gelten nach dem Mindestlohngesetz und Jugendschutzgesetz nicht als reguläre Arbeitnehmer und sind damit nicht rechtlich gleichgestellt. Der Praktikumsvertrag ist nicht mit einem Arbeitsvertrag gleichgestellt

§ 22 MiLoG
§ 26 BBig
§ 611a BGB
§ 1 JArbSchG

Der Betriebsrat hat auf Grund des nicht vorhanden Arbeitsverhältnis kein Mitbestimmungsrecht bei Praktikanten.

§ 99 BetrVG

Arbeitszeiten

Alter Arbeitszeiten Rechtsgrundlage

unter 15 Jahre

max. 7h / Tag und 35 h / Woche

§ 7 JArbSchG

ab 15-17 Jahre

max. 8h / Tag und 40 h / Woche

§ 8 Abs. 1 JArbSchG

ab 18 Jahre

dürfen regelmäßig 8 Stunden am Tag nicht überschreiten

§ 3 ArbZG

Regelung für alle Altersstufen Rechtsgrundlage

Beschäftigungsdauer darf max. fünf Tage in der Woche nicht überschreiten.

§ 15 JArbSchG

Beschäftigungsverbot gilt an: Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen; - branchenbezogen sind Ausnahmen möglich. Werden die Praktikanten ausnahmsweise an solchen Tagen beschäftigt, so müssen sie an einem anderen Tag in derselben Woche freigestellt werden.

§ 16, JArbSchG

Urlaub

Umstände Regelung Gesetzesgrundlage

ab einer Dauer von min. 1 Monat

Praktikant hat Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub, dieser ist vom Alter abhängig und beträgt min. 2 Tage /Monat

§ 19 JArbSchG
§ 3 BurlG

Mindestlohn

Genaue Auskunft erhalten sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder der Mindestlohn-Hotline unter 030/60 28 00 28

Umstände für freiwillige Orientierungspraktika Regelung Rechtsgrundlage

Praktikum länger als 3 Monate

Mindestlohn muss für alle Monate gezahlt werden

§ 22 MiLoG

Praktikums bis zu 3 Monate

Mindestlohn muss nicht gezahlt werden, es besteht kein Anspruch auf ein Entgelt

§ 22 MiLoG
§ 26 BBiG

Ruhepausen

Alter Regelung Rechtsgrundlage

Allgemein

Ruhepausen sind nicht in die Arbeitszeit einzurechnen, müssen im Voraus feststehen und mindestens 15 Minuten betragen.

§ 4 JArbSchG

Minderjährige

min. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden; min. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Die erste Pause muss spätestens nach viereinhalb Stunden Arbeit stattfinden.

§ 11 JArbSchG

Volljährige

30 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden

§ 4 ArbZG

Arbeitsschutz

Regelung Rechtsgrundlage

Praktikanten dürfen keine Arbeiten verrichten, die sie körperlich oder seelisch zu sehr belasten. Ausnahmen existieren, soweit die Arbeit z. B. zur Erreichung des Praktikumsziels erforderlich ist oder der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist. Gefahrstoffverordnungen mit speziellen technischen Regeln und einschlägige Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Entsprechende Belehrungen des Praktikanten müssen vor Praktikumsbeginn durchgeführt und sollten dokumentiert werden.

§ 22 – 25 JArbSchG

Zeugnis

Regelung Rechtsgrundlage

Bei Beendigung des Praktikums ist dem Praktikanten/der Praktikantin ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Nur die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das Zeugnis muss über unser Bewertungstool erstellt werden und kann in ausgedruckter Form mitgegeben werden.

§16 BBiG

Beendigung des Praktikums

Regelung Rechtsgrundlage

Ein freiwilliges Praktikum kann gekündigt werden. Während der Probezeit kann das Praktikumsverhältnis von beiden Parteien fristlos und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Die Probezeit beläuft sich bei Praktika bis 3 Monate auf 2 Wochen. Danach kann der Arbeitgeber das Praktikumsverhältnis lediglich aus wichtigem Grund kündigen. Der Praktikant/die Praktikantin kann das Praktikumsverhältnis nicht nur fristlos aus wichtigem Grund, sondern auch mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.

§ 26 BBiG
§ 22 BBiG

Krankenversicherung bei Praktikanten

Krankenkasse Regelung

private

Der Schulabgänger muss die Versicherung über die Teilnahme am Praktikumsjahr informieren.

gesetzliche

Der Schulabgänger muss die Versicherung informieren und die Praktikumsverträge der Versicherung als Bestätigung zusenden.

Krankheit

Regelung Grundlage

Für den Fall, dass Sie während der Ausübung Ihres Praktikums krank werden, empfiehlt es sich, die gleichen Regeln zu befolgen, wie alle anderen Mitarbeiter/innen auch. Melden Sie sich bereits am ersten Tag Ihrer Krankheit so früh wie möglich bei der entsprechenden Stelle (Personalabteilung oder Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin) krank.

guter Ton

Taschengeld

Regelung Rechtsgrundlage

Die vorgeschriebene Bezahlung von mindestens 250€ pro Monat an den Praktikanten ist eine Regelung von Praktikumsjahr und im Partnervertrag festgelegt.

AGB Praktikumsjahr

Für die Bezahlung der Praktikanten gibt es drei Möglichkeiten:
- Anmeldung als geringfügige Beschäftigung mit den verbundenen Sozialabgaben.
- Taschengeld
- Aufwandsentschädigung
Klären Sie mit der Lohnbuchhaltung oder mit ihrem Steuerberater ab, welche Regelung Sie umsetzen möchten und halten Sie diese in ihrem Praktikumsvertrag fest.

§ 8 SGB IV

Versicherung Regelung Rechtsgrundlage

Unfallversicherung

Unabhängig von der Vergütung und Dauer muss die Unfallversicherung für Praktikanten vom Unternehmen gezahlt werden.

SGB VII (Sozialgesetzbuch)

Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung

Bei Regelung über geringfügige Beschäftigung werden Sozial und Steuerabgaben fällig. Bei Regelung mit Taschengeld und Aufwandsentschädigung greift bei Praktikanten unter 23 Jahren und bis 450€ Vergütung noch die Familienversicherung und man ist von Beiträgen befreit.

Geringfügig entlohnte Beschäftigung Techniker Krankenkasse Beratungsblatt